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Meppen | Beschimpfung von Bekenntnissen

Veröffentlicht am 13/12/2025 Dokumentationsnummer: NI20250131EL

Laut Bundestagsdrucksache 21/2705 kam es am 31.01.2025 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet.

 

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf

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Bundesland Niedersachsen
Ort Meppen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Beschimpfung von Bekenntnissen
Datum des Angriffes 31.01.2025
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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