Am 28.08.2017 wurde zum dritten Mal in die Gladbecker Moschee in der Wielandstraße eingebrochen.
Die Moschee wurde innerhalb von fünf Tage Ziel von Einbrechern. Am 24.08. wurde das Büro der Moschee aufgebrochen. Das zweite Einbruch ereignete sich am 27.08. Dabei wurde eine Geldkassette entnommen. Erneut wurde in das Büro am 28.08. eingebrochen. Dieses Mal wurde nichts gestohlen. Die Polizei ermittelte gegen Unbekannt.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf