Am 03.10.2014 wurde die Aksa Moschee in Stadthagen (DITIB) Ziel einer Islamfeindlichen Tat. In der Nacht zum Freitag stellten unbekannte Täter eine Spannplatte dem Kopf einer Schaufensterpuppe auf das Grundstück der Moschee. Der Schaufensterpuppe war ein Kopftuch umgesetzt und das Gesicht der Puppe mit roter Farbe beschmiert worden. Zudem waren Steine drapiert mit der Aufschrift „Das ist der Islam“. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf