Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Köln am 07.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quelle: Drucksache 20/5771
Symbolbild Eine Moschee in Gelsenkirchen-Neustadt wurde am Abend des 11.05.2025 Opfer eines Einbruchdiebstahls. Ein bislang unbekannter Täter drang gegen 19 Uhr in das Moscheegebäude und brach eine Kasse auf, woraus er dann Spendengelder entnahm und sobald verschwand. Ein Moscheeangehöriger meldete den Vorfall der Polizei, woraufhin eine Strafanzeige aufgenommen wurde. Die Ermittlungen der Polizei Gelsenkirchen laufen. Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117715/6027524
In Werl beschmierten Unbekannte die Straße, in direkter Nähe zur örtlichen DITIB Moschee, mit einem Hakenkreuz. Während einer Streife entdeckten die Polizeibeamten die Schmiererei. Daraufhin machten sie das Hakenkreuz mit Sprühkreide unkenntlich. Weitere Hintergründe hat die Polizei bislang nicht bekannt gegeben. Eine Anfrage von Brandeilig liegt vor. Der Staatsschutz Dortmund ermittelt noch. Quelle: https://www.soester-anzeiger.de