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Islamfeindlicher Angriff auf Moschee/ Religionsstätte in Dillingen

Veröffentlicht am 24/07/2019 Dokumentationsnummer: NW220160224DLG

Laut Bundestagsdrucksache 18/9310 kam es am 24.02.2016 in Dillingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Dillingen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Beleidigung
Datum des Angriffes 24.02.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Beleidigung
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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