Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 24.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verstoß gegen das Gesetz betreffend des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Bild: Brandanschlag auf Anadolu Moschee in Dortmund © Privat, bearbeitet by iQ Am Abend des 16.02.2024 wurde der Heizkreisverteiler in der Anadolu-Moschee (IGMG) in Dortmund in Brand gesetzt. Die Feuerwehr konnte zeitnah eintreffen, sodass ein größerer Schaden sowie Verletzungen verhindert werden konnten. Ein 23-jähriger Tatverdächtige konnte festgenommen werden. Eigenen Angaben zufolge soll der Verdächtige selber zuvor zum Beten in die Moschee gekommen sein. Die Ermittlungen bezüglich des Tatmotivs laufen. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/17/brandanschlag-auf-moschee-in-dortmund/#:~:text=In%20Dortmund%20kam%20es%20am,mit%20Zeitungen%20in%20Brand%20gesteckt.
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262