Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 09.07.2015 in Celle zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Zentrum Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Straftaten gg. Das Kriegswaffenkontrollgesetzes“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf