Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 09.07.2015 in Celle zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Zentrum Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Straftaten gg. Das Kriegswaffenkontrollgesetzes“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898