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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationenauf Moschee in Glückstadt

Veröffentlicht am 05/05/2019 Dokumentationsnummer: S20180326IZ

Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 26.03.2018 in Glückstadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. ReligionsstätteDer Fall wurde unter der Kategorie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Sachsen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Vandalismus
Datum des Angriffes 26.03.2018
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Vandalismus
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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