Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 26.03.2018 in Glückstadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 13.08.2016 wurde die Sehzade Moschee in Glückstadt von Unbekannten mit Steinen und Flaschen beworfen. Dabei zerbrach eines der Fenster der Moschee. Die Polizei ermittelte gegen Unbekannt. Quelle: FAIR