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Islamfeindliche Straftat auf Moschee/ Religionsstätte in Hilden

Veröffentlicht am 25/07/2019 Dokumentationsnummer: NW20160823ME

Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 23.08.2016 in Hilden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Hilden
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 23.08.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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