Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 29.09.2016 in Wittenberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 10.12.2019 wurde die Osman Gazi Moschee (Islamrat/IGMG) in Ulm erneut Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten den Gebetsraum der Moschee mit einer klebrigen Masse, die aus Koranseiten und Wasser bestand. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Am 19.03.2018 kam es zu einem Brandanschlag auf die Moschee in Ulm. Quelle
Die Sehitlik Moschee in Berlin (DITIB) erhielt am 25.11.2019 eine Bombendrohung. Die Drohung ging um 08:01 Uhr bei der Gemeinde ein, die E-Mail war unterzeichnet mit „Combat 18“. Dies ist die zweite Bombendrohung gegenüber der Moschee in diesem Jahr. Am 13.09.2019 erhielt sie schon mal eine Bombendrohung.