Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 23.08.2016 in Hilden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international