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Islamfeindliche Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte in Marktoberdorf

Veröffentlicht am 19/07/2019 Dokumentationsnummer: BY20170403MOD

Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 03.04.2017 in Marktoberdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Urkundenfälschung § 267 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Bayern
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Urkundenfälschung § 267 StGB
Datum des Angriffes 03.04.2017
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Hasskriminalität
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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