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Islamfeindliche Straftat auf eine Moschee in Dresden

Veröffentlicht am 18/12/2019 Dokumentationsnummer: SN20190828DD2

Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 28.08.2019 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften
§ 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Sachsen
Ort Dresden
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Beschimpfung von Bekenntnissen
Datum des Angriffes 28.08.2019
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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