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Immenstadt | Androhung von Straftaten

Veröffentlicht am 13/12/2025 Dokumentationsnummer: BY20250507OA

In Immenstadt kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 07.05.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.

 

Quelle: Drucksache 21/2705

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Bundesland Bayern
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 07.05.2025
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Ausländische Ideologie
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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