In Hannover kam es am 16.01.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14898 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014898.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd