Am 24.02.2018 kam es in Oldenburg zu einem Moscheeangriff. Die Maryam Moschee wurde mit islamfeindlichen Sprüchen und Hakenkreuzen beschmiert. Zudem wurde der Türschloss mit Sekundenkleber beklebt. Der Hausmeister des benachbarten Gymnasiums sei auf den vermeintlichen Täter aufmerksam geworden und habe die Polizei gerufen. Die Beamten hätten nach dem Anruf in der Nähe des Tatorts einen Tatverdächtigen gestellt. Es handelt sich um einen 44-jährigen Oldenburger. Ob er tatsächlich der Täter sei, sollte ermittelt werden.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf