Am 15.07.2024 wurde die Abu Bakr Moschee in Frankfurt zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein 43-jähriger Unbekannte hat das Blumenbeet der Moschee verunstaltet und die Außenwand der Moschee mit Kreide und grüner Farbe beschmiert und beleidigte zudem den Imam. Als die Polizei ihn knapp zwei Stunden später an der Bushaltestelle festnahm äußerte er verfassungswidrige Parolen und zeigte den Hitlergruß.
Quelle: POL-F: 240715 – 0713 Frankfurt – Praunheim: Sachbeschädigung, Beleidigung und … | Presseportal
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf