Am 12.09.2024 erhielt die DITIB Moschee in Göttingen einen Brief mit rechtsextremen Inhalten (u.a. Hakenkreuze). Es handelt sich hier laut Polizei um einen bekannten Täter, der schon mehrmals Briefe dieser Art geschrieben haben soll. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB.
Quelle: Presseportal
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd