Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 03.10.2014 in Grevenbroich zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 30.09.2014 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 05.04.2017 in Herne zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am Sonntag, den 05.04.2015, wurde die Grüne Moschee in Waldbröl, seitens Unbekannten angegriffen. Die Moschee, die zum Dachverband der DITIB gehört, wurde in den Morgenstunden mit Farbpatronen beschossen. Die mit Überwachungskameras ausgestattete Moschee konnte jedoch nicht das Profil der Täter erfassen, da diese aus einem fahrenden Auto heraus die Tat verübten. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, das Tatmotiv wird als „Hasskriminalität“ kategorisiert. Der weitere Verlauf der Ermittlungen ist nicht bekannt. Quelle
Am 03.05.2015 wurde in die Krefelder Merkez Gemeinde eingebrochen. Der unbekannte Täter gelangte zwischen 3 und 4 Uhr morgens durch ein Fenster in das Gebäude. Der Täter entwendete den Beamer und eine EC-Karte. Zudem habe der Täter Schaden in unbekannter Höhe angerichtet. Monate später wurde ein Fahndungsfoto des Täters veröffentlicht. Laut RP Online sei dieser zumindest am Oberkörper unbekleidet gewesen und hätte kurzgeschorenes Haar gehabt. Das Tatmotiv sei unklar. Weitere Angaben zum Fall sowie weitergehende Ermittlungen und der Verlauf des Falles sind nicht bekannt. Die betroffene Gemeinde geht davon aus, ...
Am 27.01.2019 musste die Fatih-Moschee in Mülheim (DITIB) nach einer anonymen Bombendrohung evakuiert werden. Ein Unbekannter rief gegen 19:40 Uhr die Moschee an und teilte mit, dass eine Bombe explodieren werde. Die Moschee wurde evakuiert und die Polizei suchte mit Spürhunden nach dem Sprengkörper. Die Suche blieb jedoch erfolglos. Die Polizei stellte kurz darauf das Handy eines 33-Jährigen sicher, von dem aus der Drohanruf geführt worden war. Der Mann wurde festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 19/10570 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § ...