Am 02.02.2014 erfolgte gegen 07:48 Uhr ein Angriff auf die Mimar Sinan Gemeinde, in Wesseling, Nordrhein-Westfalen. Die Altpapiercontainer der DITIB Gemeinde wurden angezündet. Zudem wurde das Tor zur Moschee mit einem schwarzem BMW eingedrückt. Die Polizei ging davon aus, dass ein 31-jährige Mann in Verbindung mit dem Brandanschlag stehen könnte. Der mutmaßliche Täter sei der Polizei schon von früheren Delikten bekannt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 23.03.2015 in Dormagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/4776 kam es am 18.02.2015 in Bielefeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Gemeinde bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 11.11.2014 in Brilon zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 04.11.2014 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 29.10.2014 in Engelskirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.