Am 27.01.2019 musste die Fatih-Moschee in Mülheim (DITIB) nach einer anonymen Bombendrohung evakuiert werden. Ein Unbekannter rief gegen 19:40 Uhr die Moschee an und teilte mit, dass eine Bombe explodieren werde. Die Moschee wurde evakuiert und die Polizei suchte mit Spürhunden nach dem Sprengkörper. Die Suche blieb jedoch erfolglos. Die Polizei stellte kurz darauf das Handy eines 33-Jährigen sicher, von dem aus der Drohanruf geführt worden war. Der Mann wurde festgenommen.
In der Bundestagsdrucksache 19/10570 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd