Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 20.06.2017 in Mannheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 09.06.2017 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Unbekannte setzten in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 28.05.2017 die Mülltonnen vor der noch im Bau befindlichen Koca Tepe Moschee in Bopfingen in Brand. Nachbarn bemerkten das Feuer vor der Moschee und Alarmierten die Polizei und die Feuerwehr. Das Feuer konnte rechtzeitig gelöscht werden, ohne dass ein größerer Schaden angerichtet wurde. Es entstanden an der Fassade und dem Verbandsschild ein Sachschaden. Nach ersten Erkenntnissen handelte es sich um vier Täter. Die Polizei sprach nicht von einer islamfeindlich motivierten Tat, da nicht die Moschee, sondern die Mülltonnen in Brand gesetzt ...
Am 28.04.2017 wurde ein Anschlag auf die Eyüp Sultan Moschee in Weil am Rhein (DITIB) verübt. In der Nacht zum Freitag wurde die Moschee von Unbekannten mit mehreren Brandsätzen attackiert. Mehrere Fenster gingen dabei zu Bruch, das Feuer konnte jedoch nicht in das innere der Moschee eindringen. Zu der Zeit waren auch der Imam und seine Familie im Gebäudekomplex. Das Feuer verursachte, laut der Polizei, nur geringen Sachschaden und es wurde niemand Verletzt. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Schließlich wurden 5 Männer im Alter zwischen 20-33 Jahren verhaftet. Im Gerichtsverfahren ...
In der Nacht vom 18.04. auf den 19.04.2017, zwischen 23 und 5 Uhr wurde die Wand des Islamischen Zentrums Freiburg (Islamrat) mit Hakenkreuzen beschmiert. Eine Anzeige wurde erstattet, die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Weitere Angaben zum Fall sind nicht bekannt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 28.01.2017 in Horb am Neckar zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.