Am 19.04.2020 erhielt die DITIB-Moschee in Hameln einen Brief, welches eine pulverartige Substanz beinhaltete. Die Gemeinde alarmierte umgehend die Polizei. Zunächst traf ein von der Polizei verständigter Notarztwagen in der Moschee ein und später dann auch die Polizei. Bei der Untersuchung der weißen Substanz wurde festgestellt, dass es sich bei dem Pulver um keinen lebensbedrohlichen Inhalt handelt. Die Polizei ermittelt derzeit nach dem oder die Absender des Briefes.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd