In der Nacht vom 19. auf den 20.01.2024 brachen Unbekannte in die Baustelle einer bosnischen Moschee in Essen ein und verübten einen Brandanschlag. Auf dem Dach der im Bau befindlichen Moschee konnten außerdem drei mal drei Meter große Hakenkreuze entdeckt werden, die im Schnee hinterlassen wurden. Die Polizei nahm vorläufig zwei Verdächtige fest. Gegen diese wird wegen des Verdachts von Brandstiftung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.
In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd