Am 30.09.2019 erhielt die Türkisch-Islamische Gemeinde zu Weinheim e. V. eine Bombendrohung per E-Mail. Die Moscheeverantwortlichen alarmierten daraufhin die Polizei. Das Gebäude wurde geräumt und durchsucht. Nachdem bei der Durchsuchung nichts Verdächtiges gefunden wurde, gab die Polizei Entwarnung.
Die Ermittlungen hat der Staatsschutz übernommen.
Quelle: DITIB
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898