In der Nacht von Freitag auf Samstag, 05.10.2019, brachen Unbekannte gewaltsam in eine Moschee in Braunschweig ein. Die Tür zum Büro wurde aufgebrochen und ein Schrank durchwühlt. Auch wurden sämtliche Schlüssel aus einem Kasten entnommen. Die unbekannten Täter versuchten, den Tresor im Büro der Moschee zu öffnen, was ihnen jedoch nicht gelang. Da nichts entwendet wurde, verständigte die Gemeinde die Polizei nicht.
Als jedoch in der darauffolgenden Nacht wiederum in die Moschee eingebrochen wurde, verständigten die Moscheeverantwortlichen die Polizei. Diese ermittelt nun wegen versuchten Einbruchdiebstahls.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd