Am 11.07.2019 ging in München-Pasing per E-Mail an die Haci Bayram Gemeinde der DITIB eine Bombendrohung ein. Zeitgleich ging an das Islamische Zentrum in Freimann ebenfalls eine E-Mail ein. Womit genau gedroht wurde, wollte die Polizei nicht bekannt geben. Sie sprach aber davon, dass eine „Gefahrenlage“ angekündigt worden sei. Die Gebäude wurden geräumt und die Umgebung um sie herum abgesperrt. Allerdings konnte die Polizei nichts finden. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft derzeit, ob es einen Zusammenhang mit den Bombendrohungen gegenüber den Moscheen in Iserlohn und Köln gibt. Die E-Mails enthielten nämlich einen ähnlichen Wortlaut.
In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „ Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd