Am 23.07.2019 ging beim Vorstand der DITIB Moschee in Villingen-Schwenningen eine Bombendrohung per E-Mail ein. In der E-Mail wurde damit gedroht, dass am 23.07.2019 gegen 15:45 Uhr eine Bombe detonieren werde. Die Gemeinde alarmierte daraufhin umgehend die Polizei. Die Polizei ließ die Moschee räumen, sperrte die Bereiche um die Moschee herum ab und durchsuchte das Moscheegebäude nach Sprengstoff. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet.
Quelle: DITIB
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf