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Münster: Koranexemplare wurden beschädigt

Veröffentlicht am 24/07/2019 Dokumentationsnummer: NW20190719MS

Am 19.07.2019 wurde die Moschee des Islamischen-Kulturzentrums Münster (IKZ) Ziel eines mutmaßlich islamfeindlichen Angriffs. Eine unbekannte Person verteilte Ausgaben des Korans in dem Waschraum. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Vorfall wird bei der Polizei als „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ gewertet.

Ein ähnlicher Angriff ereignete sich am 03.07.2019 in Schleswig.

In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ festgehalten, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.

Quelle

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Münster
Datum des Angriffes 19.07.2019
Schadenshöhe -
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Gemeinschädliche Sachbeschädigung
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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