Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 30.09.2022 in Berlin zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten §126 StGB “ registriert.
Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd