Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 30.09.2022 in Berlin zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten §126 StGB “ registriert.
Quelle: Drucksache 20/5771
In Rostock kam es am 20.09.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem Angriff auf eine Moschee in Rostock. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/4441
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 kam es am 13.09.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Selfkant. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf