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Berliner Moschee erhält Androhung von Rechts

Veröffentlicht am 05/02/2024 Dokumentationsnummer: BE20220930B

Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 30.09.2022 in Berlin zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten §126 StGB “ registriert.

 

Quelle: Drucksache 20/5771

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Bundesland Berlin
Ort Berlin
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 30.09.2022
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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