Am 10.07.2017 wurde Moscheeeigentum einer Moschee in Neumünster seitens Unbekannten beschädigt. Die Festzelte der Gemeinde war auf einem Mietgelände errichtet worden, jedoch fand man diese beschädigt und mit Hakenkreuzen beschmiert wieder. Zudem wurde der Sitz eines Mofas, das unmittelbar in der Nähe der Festzelte war, ein Hakenkreuz eingeschlitzt. Die Polizei habe den Fall registriert.
Quelle: FAIR
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd