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Angriff auf Moschee/Religionsstätte in Stuhr

Veröffentlicht am 03/05/2019 Dokumentationsnummer: NI20170823DH

Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 23.08.2017 in Stuhr zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Niedersachsen
Ort Stuhr
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes -
Datum des Angriffes 23.08.2017
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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