Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 01.07.2016 in Lahr/Schwarzwald zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
In Emden kam es am 29.04.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einer islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, wurde jedoch keinem konkreten Phänomenbereich der „politisch motivierten Kriminalität“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 20.05.2024 wurde eine Moschee in Göppingen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)