Am 10.09.2024 erhielt die Al-Iman Moschee in Göttingen einen Hassbrief mit rechtsextremen Inhalten. Der Staatsschutz geht in diesem Fall von Volksverhetzung aus. Es wird nun gegen Unbekannt ermittelt.
Quelle: POL-GÖ: (350/2024) Hassbrief und wirre Schreiben an Moscheen – Polizei ermittelt … | Presseportal
In Essen kam es am 11.02.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 15.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Hockenheim zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)