In der Nacht vom 04. auf den 05.01.2017 kam es zu einem vermutlich rechtsmotivierten Angriff auf die Al-Sahaba Moschee in Lüneburg.
Eines der Moscheefenster wurde zertrümmert. Außerdem wurde rote Farbe vor der Moschee ausgekippt. Die Höhe des Sachschadens war nicht bekannt. Die Al-Sahaba Moschee war in den letzten Jahren wiederholt Ziel derartiger Angriffe.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd