Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 16.04.2020 in Lüneburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In der Nacht vom 04. auf den 05.01.2017 kam es zu einem vermutlich rechtsmotivierten Angriff auf die Al-Sahaba Moschee in Lüneburg. Eines der Moscheefenster wurde zertrümmert. Außerdem wurde rote Farbe vor der Moschee ausgekippt. Die Höhe des Sachschadens war nicht bekannt. Die Al-Sahaba Moschee war in den letzten Jahren wiederholt Ziel derartiger Angriffe. Quelle