Am 24.02.2018 kam es in Oldenburg zu einem Moscheeangriff. Die Maryam Moschee wurde mit islamfeindlichen Sprüchen und Hakenkreuzen beschmiert. Zudem wurde der Türschloss mit Sekundenkleber beklebt. Der Hausmeister des benachbarten Gymnasiums sei auf den vermeintlichen Täter aufmerksam geworden und habe die Polizei gerufen. Die Beamten hätten nach dem Anruf in der Nähe des Tatorts einen Tatverdächtigen gestellt. Es handelt sich um einen 44-jährigen Oldenburger. Ob er tatsächlich der Täter sei, sollte ermittelt werden.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd