Auch die DITIB Zentralmoschee in Köln erhielt am 27.10.2023 einen Umschlag mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Auch hier war ein Schreiben enthalten, dass wie folgt lautete: „Der verbrannte verfluchte Koran mit Hundescheiße, Schweinefleisch und Dreck! Der verfluchte Koran wo er hingehört, in den Dreck!“
Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf