Am 23.01.2022 wurde während des Mittagsgebets mit einem Luftgewehr auf die ZMD Moschee in Halle geschossen. Zeugen hörten Schussgeräusche und bemerkten zeitgleich, wie drei Projektile eine am Gebäude des islamischen Kulturzentrums befindliche Fensterbank trafen und zu Boden fielen.
Zeugen konnten erkennen, dass die Schüsse aus einem Fenster eines gegenüber befindlichen Mehrfamilienhauses abgegeben wurden. Die Polizei konnte in diesem Mehrfamilienhaus einen 55-jährigen Mann ausfindig machen, in dessen Wohnung sie eine „Langwaffe zum Verschießen von Diabolos und eine Gasdruckpistole“ auffanden und sicherstellten. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Bereits im Februar und im Juni 2018 kam es zu Schüssen mit einem Luftgewehr auf dieselbe Moschee. Bei einem dieser Angriffe wurden auch Gemeindemitglieder verletzt.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf