In der Türkisch-Islamische Gemeinde zu Wolfenbüttel e.V. ereignete sich am Freitag den, 11.10.2019, in der Moschee folgender Vorfall während des Freitagsgebets: Nach der Predigt stand ein Mann auf, versuchte das Mikrofon zu ergreifen und schrie: „Ihr seid Muslime, ich muss was sagen. Ihr müsst mir zuhören. Setzt euch alle hin, ihr müsst mir zuhören!“. Da viele Personen zum Gebet aufgestanden waren, gab es ein Durcheinander. Die Person rief weiter: „Wenn ihr Muslim seid, ihr dürft nicht beten mit Teppich. Das ist alles von Satan. Ihr seid keine richtigen Muslime, ihr dürft nicht beten“. Der Mann wurde der Moschee verwiesen. Die Gemeindemitglieder fühlten sich während des Gebets bedroht. Sie befürchteten, dass der Mann zurückkommt und viel Schlimmeres anrichtet. Wegen des Vorgangs wandte sich ein Mitglied der Gemeinde an die Kriminalpolizei. Diese ordnete den Vorfall jedoch nicht als eine Straftat ein.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd