Am 03.10.2014 wurde die Aksa Moschee in Stadthagen (DITIB) Ziel einer Islamfeindlichen Tat. In der Nacht zum Freitag stellten unbekannte Täter eine Spannplatte dem Kopf einer Schaufensterpuppe auf das Grundstück der Moschee. Der Schaufensterpuppe war ein Kopftuch umgesetzt und das Gesicht der Puppe mit roter Farbe beschmiert worden. Zudem waren Steine drapiert mit der Aufschrift „Das ist der Islam“. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd