Am 12.08.2014 wurde die Mevlana Moschee in Berlin-Kreuzberg in Brand gelegt. Gegen 22.50 Uhr umfasste das Feuer komplett den Neubau des Gebetshauses. Das Feuer konnte durch einen Großeinsatz der Feuerwehr gelöscht werden, hinterließ jedoch große Schäden. Das auf Holzpaletten gelagerte Baumaterial im Hinterhof, fasste durch zunächst unbekannten Gründen Feuer und ging auf das Gebäude rüber. Da die Feuerwehr keine defekte bei den Materialien feststellte, ging die Polizei von Brandstiftung nicht aus. Der Staatsschutz hatte die Ermittlungen übernommen jedoch stellten sie die Ermittlungen ergebnislos wieder ein.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf