Laut Bundestagsdrucksache 18/4776 kam es am 17.02.2015 in Bruchsal zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie Beschimpfung von Religionsgesellschaften registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In Bramsche kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 24.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Flensburg kam es am 08.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Moscheeangriff in Flensburg. Die Tat wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705