Laut Bundestagsdrucksache 18/4776 kam es am 18.02.2015 in Bielefeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Gemeinde bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Die Sehitlik Moschee in Berlin (DITIB) erhielt am 25.11.2019 eine Bombendrohung. Die Drohung ging um 08:01 Uhr bei der Gemeinde ein, die E-Mail war unterzeichnet mit „Combat 18“. Dies ist die zweite Bombendrohung gegenüber der Moschee in diesem Jahr. Am 13.09.2019 erhielt sie schon mal eine Bombendrohung.
Am 22.11.2019 kam es zu einem Angriff auf das Marwa Elsherbiny Kultur- und Bildungszentrum in Dresden. Unbekannte Täter warfen in der Nacht zwei Gläser mit roter Lackfarbe gegen die Außenfassade der Moschee. Der Staatsschutz hat die Ermittlung aufgenommen. Es wird ein politischer Hintergrund vermutet. Quelle