Am 10.07.2017 wurde Moscheeeigentum einer Moschee in Neumünster seitens Unbekannten beschädigt. Die Festzelte der Gemeinde war auf einem Mietgelände errichtet worden, jedoch fand man diese beschädigt und mit Hakenkreuzen beschmiert wieder. Zudem wurde der Sitz eines Mofas, das unmittelbar in der Nähe der Festzelte war, ein Hakenkreuz eingeschlitzt. Die Polizei habe den Fall registriert.
Quelle: FAIR
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf