Am 28.08.2017 wurde zum dritten Mal in die Gladbecker Moschee in der Wielandstraße eingebrochen.
Die Moschee wurde innerhalb von fünf Tage Ziel von Einbrechern. Am 24.08. wurde das Büro der Moschee aufgebrochen. Das zweite Einbruch ereignete sich am 27.08. Dabei wurde eine Geldkassette entnommen. Erneut wurde in das Büro am 28.08. eingebrochen. Dieses Mal wurde nichts gestohlen. Die Polizei ermittelte gegen Unbekannt.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898