Am Dienstagabend, 16.05.2017, wurde die Zentralmoschee in Darmstadt von mehreren maskierten Personen angegriffen.
Die Unbekannten zerschlugen das Fenster der Moschee mit Stühlen, die auf dem Anwesen vorhanden waren. Auch beschädigten sie die Wand am Eingangstor der Moschee. Nach der Tat ergriffen die Täter die Flucht. Ein Sachschaden von rund 1.000 Euro wurde feststellt. Die Polizei stufte die Tat nicht als Angriff auf eine Moschee ein, sondern sprach in ihrer Pressemitteilung lediglich von dem „Innenhof der Bismarckstraße“.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898