Am Dienstagabend, 16.05.2017, wurde die Zentralmoschee in Darmstadt von mehreren maskierten Personen angegriffen.
Die Unbekannten zerschlugen das Fenster der Moschee mit Stühlen, die auf dem Anwesen vorhanden waren. Auch beschädigten sie die Wand am Eingangstor der Moschee. Nach der Tat ergriffen die Täter die Flucht. Ein Sachschaden von rund 1.000 Euro wurde feststellt. Die Polizei stufte die Tat nicht als Angriff auf eine Moschee ein, sondern sprach in ihrer Pressemitteilung lediglich von dem „Innenhof der Bismarckstraße“.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf