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Angriff auf Moschee in Simmern/Hunsrück

Veröffentlicht am 07/05/2019 Dokumentationsnummer: RP2080602SIM

Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde am 02.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Simmern/Hunsrück angegriffenDer Fall wurde von den Polizeibehörden unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als „islamfeindliche Straftat“ klassifiziert.

 

Quelle: 1903917.pdf (bundestag.de)

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Bundesland Rheinland-Pfalz
Ort Simmern
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 02.06.2018
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe unbekannt
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Volksverhetzung
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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