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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Frankfurt

Veröffentlicht am 19/10/2020 Dokumentationsnummer: HE20200618F

Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 18.06.2020 in Frankfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Hessen
Ort Frankfurt
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 18.06.2020
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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